Förderprogramme der Stadterneuerung
Für die Umsetzung der Stadterneuerung werden vielfältige Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes in Leipzig genutzt, die auch in Kopplung, einen effizienten Fördermittelmix für eine integrierte und nachhaltige Stadterneuerung ermöglichen.
Grundlage für die Bund-Länder-Programme der Stadterneuerung und des Stadtumbaus ist im Freistaat Sachsen die Richtlinie Städtebauliche Erneuerung vom 14. August 2018. Grundlage für die EFRE-Programme Nachhaltige Stadtentwicklung des Freistaates Sachen im Leipziger Osten und Westen ist die Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 vom 14. April 2015.
Ergänzend werden Modell- und Bundesprogramme der Stadterneuerung eingesetzt.
Die Förderprogramme der Stadterneuerung in der Übersicht
- Programm Stadtumbau Ost
- Programm Soziale Stadt
- Energetische Stadtsanierung (KfW-Programm 432)
- Programm Städtebauliche Erneuerung
- Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
- Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- EFRE - Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
- ESF Plus – Soziale Stadtteilentwicklung
- Zukunft Stadtgrün – Verbesserung des städtischen Grüns
- Soziale Wohnraumförderung
- Städtisches Programm zur Wohnraumanpassung
- Wohnungsbauförderkredite
- Förderung von Mietergemeinschaften