Wahl des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament, eines der sechs Organe der EU, ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt.
Nach der 9. Direktwahl 2019 vertreten 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten, darunter 96 aus Deutschland, insgesamt rund eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner. Davon waren vom 23. bis 26. Mai 2019 etwa 427 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Wahltag in Deutschland war der 26. Mai 2019.
Der Rat der Europäischen Union hat bestätigt, dass die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament vom 6. bis 9. Juni 2024 stattfinden werden. ln der Bundesrepublik Deutschland wird die Europawahl damit am Sonntag, den 9. Juni 2024 durchgeführt.
Rechtsgrundlagen
Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften maßgebend.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.
Grundsätze
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Form von Listen eingereicht werden.
Die Listen können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Listen für einzelne Länder müssen von 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen Landes bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament, jedoch höchstens 2000 Wahlberechtigten, unterzeichnet sein, gemeinsame Listen für alle Länder von 4000 Wahlberechtigten, ausgenommen sind Parteien, die seit der letzten Wahl im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren.
Mandate
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Verfahren von Saint Laguë/Schepers.
Wahlperiode
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.