Kulturkataster
Das Kulturkataster soll die Größe, Breite und Vielfalt der Kunst- und Kulturorte in Leipzig zeigen und einen Überblick über deren Ortslagen und die Verteilung im Stadtraum geben.
Im Frühjahr 2022 ging das Kataster als Club- und Livemusikkataster online. Mittlerweile folgten viele weitere Kulturorte aller Sparten aufgrund einer freiwilligen Interessenbekundung und anschließender Juryentscheidung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster.
Der Stadtverwaltung dient das Kataster insbesondere zur ämterübergreifenden Abstimmung von Prozessen der Stadtplanung und Kulturentwicklung. Wichtigstes Ziel ist dabei, Standortkonflikte bei Bauvorhaben frühzeitig zu erkennen und diese unter Einbezug aller Beteiligten aufzulösen, um ein Verschwinden von Kulturorten zu verhindern oder, falls erforderlich, rechtzeitig gemeinsam nach alternativen Standorten zu suchen. Ähnlich anderen Katastern stellt das Kulturkataster einen Baustein des gesamten Geoinformationssystems der Stadt Leipzig dar.
Kulturkataster (Liste und Karte)
Unter diesem Text finden Sie eine Stadtplan- und eine Listenansicht mit allen aktuellen und ehemaligen Kulturorten in Leipzig, die ihre Veranstaltungsstätten für das Kulturkataster gemeldet haben. Aktive Einrichtungen sind auf dem Stadtplan mit einem farbigen Symbol markiert. Alle ehemaligen Standorte sind mit einem schwarz-weißen Symbol gekennzeichnet. Mit einem Klick auf das Symbol erhalten Sie weitere Informationen zum jeweiligen Ort. Mithilfe des Zeitschiebereglers der Karte können Sie sich bestehende und ehemalige Standorte zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl anzeigen lassen.
Hinweis: Die Aufnahme in das Kulturkataster erfolgt auf freiwilliger Basis mittels einer Interessenbekundung, sodass dieses Kataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Interessenbekundung zur Aufnahme in das Kulturkataster
Die Aufnahme und der Eintrag im Kulturkataster sind freiwillig und sollen auf Initiative des jeweiligen Kunst- und Kulturortes erfolgen. Unter dem untenstehenden Link können Kunst- und Kulturorte ihr Interesse zur Aufnahme in das Kulturkataster Leipzig bekunden. Der Ausbau des Katasters erfolgt schrittweise und nach Antragslage.
Wenn die Interessenbekundungen durch eine mindestens zwei Mal jährlich tagende Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Solidaritätsbündnisses #DASistLEIPZIG und dem Kulturamt Leipzig, positiv beschieden worden sind, erfolgt die Aufnahme in das Online-Kataster. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster. Jährlich erfolgt eine Abfrage an die eigentragenden Institutionen, ob die hinterlegten Daten noch aktuell sind. Um in der nächsten Jurysitzung beschieden zu werden, muss das Interesse mit dem Online-Formular bis zum 31.03. beziehungsweise 30.09. eines Jahres bekundet worden sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Das Kulturkaster ist eine geografische, interaktive, digitale Stadtkarte, die Auskunft über die Ortslagen sowie die stadträumliche Verteilung der Kulturorte in Leipzig gibt. Mit dem Kulturkataster erhalten die Nutzerinnen und Nuzern einen räumlichen Überblick über die Vielfalt der Leipziger Kulturszene, welche es vor dem Hintergrund des Stadtwachstums weiter zu schützen und strategisch weiterzuentwickeln gilt.
Das Kulturkataster soll innerhalb der Stadtverwaltung insbesondere zur ämterübergreifenden Abstimmung von Prozessen der Stadtplanung und Kulturentwicklung dienen. Wichtigstes Ziel dabei ist, Standortkonflikte bei Bauvorhaben frühzeitig zu erkennen und diese unter Einbezug aller Beteiligten aufzulösen, um ein Verschwinden von Kulturorten zu verhindern oder notfalls rechtzeitig nach alternativen Standorten zu suchen.
- einfache Kontaktherstellung zum Kulturamt der Stadt Leipzig, insbesondere bei dringenden Fragen.
- Sichtbarkeit nach außen: Werde sichtbar als ein Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft Leipzigs
- antizipierende Schutzwirkung: Besonders kleinere Kulturorte laufen Gefahr unterhalb des Radars bei Verwaltungsprozessen, langfristigen Planungsvorhaben und öffentlichen Beteiligungsangeboten zu gelangen. Möglicherweise existenzbedrohende Entwicklungen und Vorhaben können durch Befragung des Kulturkatasters präventiv für umfassend informierte Prozesse und Entscheidungen in der Stadtverwaltung beitragen.
Die Aufnahme und der Eintrag im Kulturkataster sind freiwillig, kostenlos und werden auf Initiative des jeweiligen Kunst- und Kulturortes erfolgen. Hierfür gibt es ein digitales Aufnahmeverfahren, das entsprechende Kriterien definiert und von einer Jury aus Mitgliedern des Kulturamts und des Kulturbündnisses #DasistLeipzig begleitet wird. Das Online-Formular zur Interessenbekundung ist auf dieser Webseite abrufbar.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster. Die in der Interessensbekundung gemachten Angaben werden als Abwägungshilfe durch die mindestens zwei Mal jährlich tagende Jury verwendet.
Die Entscheidung findet nicht automatisiert statt. Die Aufnahme in das Kulturkataster erfolgt nach einer positiven Beurteilung.
Sie können in maximal drei Kategorien im Kulturkatster aufgenommen werden. Hierzu wählen Sie im Formular der Interessenbekundung die für Ihre Einrichtung sinnvollsten Kategorien aus folgenden Möglichkeiten aus:
- Bibliothek / Literaturort
- Club / Livemusikspielstätte
- Galerie / Aktionsraum
- Kabarett / Varieté
- Kino
- Konzerthaus / -ort
- Museum / Archiv / Gedenkort
- Ort der Kulturellen Bildung (alle Sparten)
- Soziokulturelles Zentrum
- Ort der Stadtteilkultur
- Theater- / Tanz- / Performancebühne
15 bis 30 Minuten sollten für das Eintragen im Online-Formular eingeplant werden.
Darüber hinaus werden eingetragene Kulturorte einmal jährlich über eine E-Mail-Abfrage zur Bestätigung der Aktualität der hinterlegten Daten abgefragt.
Folgende Mindestanforderungen werden an den Kulturort gestellt:
- physischer Veranstaltungsort in Leipzig, der zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich ist,
- mehrmals jährlich öffentliche Präsentation von Kunst und Kultur und/ oder deren Vermittlung an diesem Ort,
- zumindest mittelfristig auf Dauer angelegter Betrieb und Bestehen seit über sechs Monaten.
Von den Angaben zur inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung, zur Nachwuchsförderung und Interaktion mit der Stadtgesellschaft sollten mindestens zwei Kriterien erfüllt werden:
- Kuratierung eines eigenen kulturell-künstlerischen Programms,
- Präsentation von Leipziger Kunst und Kultur und gegebenenfalls Sichtbarmachung dieser sogar im nationalen und internationalen Rahmen,
- Leisten eines Beitrags zu einer lebendigen Kultur- und Kreativszene, Nachwuchsförderung und Raumgeben für neue Ideen, Formate und Experimente,
- Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Leipzig,
- Anknüpfen an lokale und künstlerische Traditionen sowie Erhaltung und Weiterentwicklung dieser,
- Schaffung verschiedener Angebote, um allen Menschen in Leipzig den Zugang zu sowie die Vermittlung von Kunst, Kultur und Kreativität zu ermöglichen,
- Förderung eines vielfältigen Austauschs, eines toleranten Miteinanders, der Integration und der Chancengleichheit mit den Mitteln von Kunst und Kultur,
- Hineinwirken in die Stadtgesellschaft sowie die verschiedenen Stadtquartiere und Gestaltung dieser gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Kategorien können über das Formular nachvollzogen werden.
Es besteht nicht das Erfordernis, alle genannten Kriterien zu erfüllen. Die Angaben dienen der Jury zu einer qualitativen Beurteilung der Einrichtung im Sinne eines weit gefassten Kulturbegriffs. Bei besonderem Klärungsbedarf behält sich die Jury eine Kontaktaufnahme zur Einrichtung vor.
Nicht öffentlich:
- Aufnahmekriterien: Einrichtung, Anzahl öffentlicher Veranstaltungen in den letzten zwölf Monaten, Angaben zur inhaltlichen und konzeptionellen Ausrichtung, Angaben zur Nachwuchsförderung und Interaktion mit der Stadtgesellschaft
- Kontaktdaten: Kontaktperson, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Öffentlich
- im Kulturkataster veröffentlichte Angaben zur Einrichtung: Name, Anschrift, Gründungsjahr, Homepage, Trägerstruktur, Kulturbereich, Homepage
Im Rahmen eines Änderungsantrag im Online-Formular kann ausgewählt werden, dass eine Austragung aus dem Kataster gewünscht wird.
Leipzig ist seit einem knappen Jahrzehnt eine wachsende Stadt. Dies führt zur Nachverdichtung von Quartieren und macht die Erschließung lang ungenutzter Brachflächen erforderlich. Daraus resultiert eine wachsende Nutzungskonkurrenz zwischen Kulturorten und Wohnen, Gewerbe, Büro oder Hotellerie. Von den damit einhergehenden Standortkonflikten waren in den letzten Jahren die Clubs- und Livemusikspielstätten in besonderem Maße betroffen.
Die Idee eines speziellen Katasters zum Schutz der Clubkultur wurde im Rahmen einer Petition des LiveKommbinats Leipzig e. V. in den Petitionsausschuss der Stadt Leipzig eingebracht, in der Ratsversammlung am 22. Mai 2019 beschlossen und die Stadtverwaltung beauftragt, einen Vorschlag für ein Club- und Livemusikspielstättenkataster zu erarbeiten.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses hat sich die Arbeitsgruppe Clubkultur gebildet, in der das Büro des Oberbürgermeisters, das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, das Dezernat Kultur, das Dezernat Wirtschaft / Arbeit und Digitales, das Dezernat Umwelt, Ordnung und Sport, die IHK zu Leipzig, die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH sowie das Leipziger Kulturbündnis #DasistLeipzig, bestehend aus LiveKommbinat Leipzig e. V., Initiative Leipzig + Kultur e. V. und Kreatives Leipzig e. V., vertreten sind.
Im weiteren Verlauf wurde die Idee konzeptionell weiterentwickelt: Aus dem Clubkataster wurde ein Kulturkataster. Damit soll möglichst die gesamte Leipziger Kulturlandschaft auf einen Blick sichtbar werden und die Vorteile eines Katasters allen Akteurinnen und Akteuren, von der Oper bis zum kleinen Privattheater, zur Verfügung stehen.
Das Kulturkataster umfasst keinerlei Verpflichtungen oder vertragliche Vereinbarungen außer der expliziten Einwilligung zur Datenschutzerklärung. Es besteht keine irgendwie geartete Verpflichtung zur einer zukünftigen Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern der Stadt Leipzig. Zugleich besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Kulturkataster.
Das Kulturkataster entfaltet keine rechtsverbindliche Schutzwirkung gegenüber möglicherweise von Verdrängung bedrohten Kulturorten.
Mit dem Hinterlegen von Kontaktinformationen (nicht öffentlich) sind keine Anfragen, Informationen oder sonstige Mitteilungen, die über mögliche
- Rückfragen zum Thema Kulturkataster oder
- dringenden Anfragen bezüglich eventueller Beteiligungsverfahren mit möglichem Konfliktpotential für den Kulturort
hinausgehen, durch das zuständige Kulturamt zu erwarten.