Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 28 und § 29 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch.
Unter Federführung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ist der Neubau der Gleisanlagen im Zuge der Pfaffendorfer Straße zwischen Tröndlinring und Nordplatz für den Einsatz 2,40 m breiter Wagenzüge vorgesehen.
Der gesamte Planungsbereich gliedert sich in zwei Abschnitte. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der südliche Abschnitt zwischen Tröndlinring und dem südlichen Haltestellenende der Haltestelle Zoo. Außerdem ist der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Lortzingstraße“ geplant.
In Koordination mit den Gleisbaumaßnahmen plant die Stadt Leipzig Bordvorstreckungen an der Einmündung Pfaffendorfer Straße/ Humboldtstraße sowie barrierefreie Querungen inklusive taktiler Elemente zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Fußgängern.
Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Es werden unter anderem an Gebäuden vorhandene Wandbefestigungen versetzt und neue Wandbefestigungen montiert.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht.
Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind. Diese sind vollständig in der Bekanntmachung im Leipziger elektronischen Amtsblatt Nr. 9/2024 vom 27.04.2024 aufgeführt.
Einsichtnahme vom 6. Mai 2024 bis 5. Juni 2024
Die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 5. Juni 2024 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Stadtplanungsamt
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss, Zimmer 498
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Einsichtnahme online
Des Weiteren werden die Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung (Rubrik Infrastruktur - Straßenbahnen) zugänglich gemacht.
Stellungnahmen bis 19. Juni 2024 möglich
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 19. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben.
Wo?
Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder Dienststelle in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig,
Stadt Leipzig
Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig,
Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam und bleiben daher unberücksichtigt.
Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im Leipziger E-Amtsblatt Nr. 9/2024 vom 27.04.2024.
Stadtplanungsamt
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen